Brandschutz-/
Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer
Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Beschäftigte von Baustellen, sowie Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte arbeiten.
Brandschutzhelfer sorgen im Falle eines Brandes für die Verhinderung von Sach- und Personenschäden.
Während dieser Schulung vermitteln Ihnen erfahrene Dozenten die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall.
Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen.
Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.
Inhalte:
● Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
● Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
● Die betriebliche Brandschutzorganisation
● Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungshelfers
● Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
● Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
● Erkennen von Brandgefahren
● Verhalten im Brandfall
● Alarmpläne und Notfallpläne
● Flucht- und Rettungspläne
● Organisation an Sammelstellen
● Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
● Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
● Praktische Demonstrationen
Abschluss & Zertifikate: Monatti Bildungs GmbH – Teilnahmebescheinigung
Anschrift
Monatti Bildungs GmbH
Akademie für Aus- & Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe
Geschäftsführerin: Monika Schwarz
Luxemburger Straße 96
50354 Hürth
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